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Fahrschule wechselnunsere Fahrschule im Raum Schwäbisch Gmünd informiert

Gründe, Ablauf und FAQ.

Du hast dich in einer Fahrschule angemeldet, freust dich auf die erste Theorie- und Fahrstunde – und wirst dann bitter enttäuscht, zum Beispiel, weil der Fahrlehrer nicht auf deine Fragen eingeht, unfreundlich ist oder du keine Fahrstunden bekommst? 

Oder ziehst du während der Führerscheinausbildung um? Dann ist es unumgänglich, die Fahrschule zu wechseln. Die gute Nachricht: Ein Fahrschulwechsel nach Lorch | Lorch-Waldhausen | Schwäbisch Gmünd | Heubach | Mutlangen | Mögglingen ist jederzeit möglich.

Gründe für den Fahrschulwechsel

Der Wunsch, die Fahrschule zu wechseln, kann verschiedene Ursachen haben.

Auch, wenn der erste Eindruck von der Fahrschule positiv ist, wird der Fahrschüler im Laufe der Ausbildung eventuell unzufrieden mit dem Fahrlehrer, fühlt sich nicht ernstgenommen oder zweifelt an der Qualität des Unterrichts. Aber auch ein Umzug führt in vielen Fällen zu einem Wechsel.

Ablauf des Fahrschulwechsels

Möchtest du die Fahrschule wechseln, solltest du dir vor der Kündigung eine neue Fahrschule suchen und abklären, ob diese weitere Schüler aufnimmt. Nachdem du fündig geworden bist, kannst du den bisherigen Ausbildungsvertrag kündigen. 

Erst dann ist der Abschluss eines Vertrags bei einer anderen Fahrschule möglich.

Die bisherige Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die absolvierten Theorie- und Fahrstunden aus, die bei der Neuanmeldung vorzulegen ist.

Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörde ist schriftlich über den Wechsel zu informieren. In der Mitteilung sind der Name und die Anschrift der bisherigen sowie der neuen Fahrschule zu nennen.

Sollte nach dem Fahrschulwechsel ein anderer TÜV zuständig sein, ist auch die entsprechende Prüfstelle anzugeben.

Hat ein Fahrschulwechsel Auswirkungen auf die Anzahl der Fahrstunden?

Falls du die Fahrschule wechselst, werden alle bisher absolvierten Theorie- und Fahrstunden in der neuen Fahrschule berücksichtigt, sodass du nahtlos mit der Ausbildung fortfahren kannst.

Zusätzliche Stunden sind nicht erforderlich. Die ehemalige Fahrschule ist verpflichtet, die absolvierten Theorie- und Fahrstunden der letzten zwei Jahre zu bescheinigen.

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