Motorradführerschein Klasse A – jetzt kannst du das Motorrad deiner Träume fahren!
Er ist das Ziel vieler Verkehrsteilnehmer – der Führerschein Klasse A, auch als großer Motorradführerschein bekannt. Dieser umfasst alle gültigen Führerscheinklassen für Motorräder (AM, A1 sowie A2).
Fahrzeugart: | Schwere Krafträder |
Mindestalter: | 24 * |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Beinhaltet Klassen: | A2, A1, AM |
Ausbildungdauer: | Die Theoriestunden beinhalten 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden zusätzlicher Stoff. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Es ist keine Anzahl an normalen Fahrstunden (Praxisunterricht) vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss, jedoch sind diese zwölf Sonderfahrten (je 45 Minuten) verpflichtend: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten. Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A aufsteigen, werden die Sonderfahrten reduziert auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit. |
* oder 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Definition großer Motorradführerschein Klasse A
Der Motorradführerschein Klasse A erlaubt es, Krafträder inklusive Beiwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis über 45 km/h und einer Leistung von mehr als 35 kW oder über 50 Kubik Hubraum.
Die Beschränkungen der anderen drei Führerscheinklassen gelten in der Klasse A nicht.
Besitzer des Führerscheins der Klasse A dürfen auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen. Es ist nicht nötig, vor dem Erwerb des großen Motorradführerscheins die Klassen AM, A1 oder A2 zu besitzen.