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Begleitetes Fahren mit 17 - mit uns zum Führerschein

Wir sorgen dafür, dass du schon vor deinem 18. Geburtstag sicher auf der Straße unterwegs bist – mit der Führerscheinklasse BF17!

Du hast die Möglichkeit, dich sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags in unserer Fahrschule anzumelden. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter 18 ist ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.

Fahrzeugart: PKW
Mindestalter: 16,5 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nicht erforderlich
Mindestanzahl Theoretische Stunden: Mindestens 12 Stunden (à 90 Minuten) Grundstoff  und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht
Mindestanzahl Praktische Stunden:

Es ist keine Anzahl an normalen Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss, jedoch sind diese zwölf Sonderfahrten (à 45 Minuten) Pflicht:

5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Definition begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrerlaubnis BF17 gilt bis zum 18. Geburtstag und ermöglicht das Fahren eines Pkw in Beisein einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und maximal einen Punkt ins Flensburg hat. 

Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nach dem 18. Geburtstag muss keine weitere Prüfung abgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahren ohne Begleitperson erlaubt.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen. 

Vor deinem 18. Geburtstag ist neben der Bescheinigung über die bestandene Prüfung ein amtliches Ausweisdokument mit sich zu führen. Bitte beachte, dass der Führerschein BF17 nur in Deutschland und nicht im Ausland gültig ist.

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