Klasse B – Autoführerschein im Raum Schwäbisch Gmünd mit uns zur Fahrerlaubnis!
Genieße die Unabhängigkeit, die dir der Autoführerschein bietet! In unserer Fahrschule lernst du mit erfahrenen Fahrlehrern, modernen Fahrzeugen sowie ausführlichem Material alles für die theoretische und praktische Prüfung.
Fahrzeugart: | PKW |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Begleitetes Fahren: | 17 Jahre |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Mindestanzahl Theoretische Stunden: | Mindestens 12 Stunden (à 90 Minuten) Grundstoff und 2 Stunden Klassenspezifischer Unterricht |
Mindestanzahl Praktische Stunden: | Es ist keine Anzahl an normalen Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss, jedoch sind diese zwölf Sonderfahrten (je 45 Minuten) pflicht: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten |
Definition Klasse B – Autoführerschein
Der Klasse B – Autoführerschein erlaubt es dir, alle Kraftfahrzeuge, außer der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einem Gesamtgewicht von maximal 3.500 Kilogramm zu führen.
Weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Transport von höchstens acht weiteren Personen konzipiert ist.
Mit dem Führerschein der Klasse B ist es außerdem erlaubt, einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm oder einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm zu nutzen, sofern die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm nicht überschreitet.
Besonderheiten der Führerscheinklasse B sind das begleitete Fahren ab 17 (BF17) und die Schlüsselzahl B96:
Das begleitete Fahren ab 17 erfordert das Beisein einer mindestens 30-jährigen Person, die seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat. Nach dem 18. Geburtstag darf der Führerscheinbesitzer allein fahren.
Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich um eine Zusatzqualifikation, keine eigene Führerscheinklasse. Diese erlaubt es, Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 Kilogramm und einer Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kilogramm, jedoch maximal 4.250 Kilogramm zu befördern. Darüber hinaus darf der Führerscheinbesitzer im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge nutzen. Übersteigt die Motorleistung des Kraftfahrzeugs 15 Kilowatt, muss der Fahrzeugbesitzer mindestens 21 Jahre alt sein.