Rollerführerschein im Raum Schwäbisch Gmünd:
– wir machen dich fit für die Straße!
Der Führerschein ist schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich.
Endlich ist es kein Thema mehr, wie du von A nach B kommst! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität – und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit.
| Fahrzeugart: | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
| Mindestalter: | 15 |
| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | Nein |
| Beinhaltet Klassen: | keine |
| Ausbildungsdauer: | Es sind 14 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden Grundstoff und 2 Einheiten speziell für Motorräder. |
Definition Klasse AM – Rollerführerschein
Mit dem Führerschein Klasse AM ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikmeter Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen.
Der Erwerb des Rollerführerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich.