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Rollerführerschein im Raum Schwäbisch Gmünd:
 – wir machen dich fit für die Straße!

Der Führerschein ist schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Endlich ist es kein Thema mehr, wie du von A nach B kommst! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität – und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit.

Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klassen: keine
Ausbildungsdauer: Es sind 14 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden Grundstoff und 2 Einheiten speziell für Motorräder.

Definition Klasse AM – Rollerführerschein

Mit dem Führerschein Klasse AM ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikmeter Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen.

Der Erwerb des Rollerführerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich. 

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